Verordnung

Für die ordnungsgemäße Anmeldung ist es zwingend erforderlich, die Ein- und Abreise von Personen zu den angegebenen Zeiten an der Rezeption zu melden.
Für die vollständige Akzeptanz ist die Unterzeichnung einer Kopie dieser Ordnung zwingend erforderlich.
Wer sich bei unseren Kontrollen als unregelmäßig herausstellt, begeht eine gesetzlich vorgesehene und geahndete Straftat.
Auch Besucher (die nicht übernachten) sind verpflichtet, eine Einlassgenehmigung einzuholen.

Die Wahl des Stellplatzes und die damit verbundene Unterbringung der den Gästen gehörenden Unterkunftsmöglichkeiten muss in Begleitung des Campingplatzpersonals erfolgen.
Der elektrische Anschluss an die entsprechenden Verteilerkästen muss durch das Campingplatzpersonal erfolgen.
Den Gästen ist es nicht gestattet, die Stromverteilerkästen zu öffnen.
Pro Stellplatz ist nicht mehr als ein Anschluss zulässig.
Wohnwagen und Wohnmobile müssen in einem solchen Zustand gehalten werden, dass sie bei Bedarf problemlos manövriert werden können (Räder richtig montiert und aufgepumpt, Deichsel und Anhängerkupplung in Ordnung, wirksame Bremsen).

Beim Verlassen des Campingplatzes ist der belegte Stellplatz sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Die Trennung von den Stromkästen muss durch das Personal des Campingplatzes erfolgen, für dessen vorherige Benachrichtigung der Kunde verantwortlich ist.

Die Unterkunftsmöglichkeiten der Gäste, mit denen sie den Stellplatz belegen möchten, müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale aufweisen.
Konkret müssen Wohnwagen und Wohnmobile die Regeln der Straßenverkehrsordnung (d. h. der Besitz einer regelmäßigen Prüfung und Versicherung) sowie die europäischen Sicherheitsvorschriften einhalten.
Vorhänge und Abdecktücher müssen feuerfest sein und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.
Die Elektrokabel für den Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes müssen vom Typ H07 mit Schnittschutz sein, einen Mindestquerschnitt von 3×2,5 mm haben und mit CEI-Normsteckdosen ausgestattet sein.

Unsere Gäste sind verpflichtet, die natürliche Umwelt auf dem Campingplatz, im Pinienwald und am Strand zu respektieren und zu schützen.
Es ist verboten, Nägel oder Pfähle in Bäume zu schlagen oder diese auf andere Weise zu beschädigen.
Es ist verboten, Eisendrähte zur Befestigung von Strukturen an Pflanzen zu verwenden.
Es ist verboten, Schadstoffe auf den Sand zu schütten.
Es ist verboten, Pflanzen aus dem Unterholz und aus der Düne zu entfernen.
Es ist verboten, Wände oder andere Stützkonstruktionen und Zäune des Campingplatzes zu beschädigen.
Es ist verboten, Feuer anzuzünden

Campinggäste sind verpflichtet, ihren Abfall außerhalb des Campingplatzes in den dafür vorgesehenen Behältern abzugeben.
Die Papierkörbe innerhalb der Struktur dürfen nicht für die Sammlung von Hausmüll verwendet werden.
Abfälle besonderer Art, wie z. B. Gasflaschen, müssen von den Gästen an den Lieferanten oder denjenigen, der zur Sammlung dieser Abfälle berechtigt ist, zurückgegeben werden.

Ihre Hunde sind auf unserem Campingplatz willkommen, dürfen aber den anderen Gästen keine Unannehmlichkeiten bereiten.

Hundebesitzer sind verpflichtet, die folgende Regelung zu beachten, die bei der Ankunft zu unterzeichnen ist:
– Die Tiere zahlen die im Hinweis zur Preistabelle genannten Tagesgebühren.
– Haustiere sind nur auf dem Stellplatz und in begrenzter Anzahl erlaubt, d. h. 1 Haustier pro Crew. Jede Ausnahme von der Anzahl liegt im Ermessen der Geschäftsleitung.
– Die Anwesenheit von Tieren muss zum Zeitpunkt der Buchung und Ankunft gemeldet werden.
– Der Eintritt von Tieren muss von der Direktion genehmigt werden.
– Das Mitbringen von Tieren in alle öffentlichen Bereiche wie Toiletten, Duschen, Spülbereiche, Toiletten in der Bar und im Restaurant ist verboten.
– Es ist die Pflicht des Besitzers, während des Aufenthalts des Tieres für die größtmögliche Einhaltung der Hygiene- und Hygienevorschriften zu sorgen.
– Hunderassen und Tiere, die als gefährlich gelten oder von den zuständigen Behörden als solche gemeldet werden, können nach Ermessen der Direktion vom Campingplatz entfernt werden.
– Die Tiere müssen über einen Ausweis (Mikrochip) und einen Impfausweis (Gesundheitskarte) sowie eine RCT-Versicherung verfügen.
– Hunde müssen auf dem Campingplatz immer an der kurzen Leine und in Begleitung des Eigentümers geführt werden.
– Besitzer sind verpflichtet, die physiologischen Bedürfnisse ihrer Tiere zu berücksichtigen. Hunde müssen aufgrund ihrer physiologischen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes begleitet werden.
– Für Schäden, die durch Tiere an Dritten und/oder an den Einrichtungen des Campingplatzes verursacht werden, liegt die alleinige Verantwortung des Eigentümers.
– Tierhalter müssen darauf achten, andere Campinggäste nicht zu stören
– Besitzer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden aufgefordert, den Campingplatz sofort zu verlassen.

Den Gästen des Campingplatzes ist es unter folgenden Bedingungen möglich, Stellplätze mit Zäunen und schattenspendenden Tüchern einzurichten.
Die Zäune müssen leicht abnehmbar sein und eine maximale Höhe von cm haben. 100, hergestellt aus Schilfrohrmatten und mit für Campingstöcke typischen Stützstangen.
Zäune dürfen bei Flucht durch Feuer oder andere Katastrophen kein Hindernis darstellen.
Die Schaffung zusätzlicher Beschattung über den Stellplätzen muss mit feuerfesten Platten und mit leichten, rohrförmigen Tragkonstruktionen in den typischen Abmessungen von Campingstangen erfolgen.
Allerdings sind Konstruktionen aus Holzpfählen oder Holzrohren verboten.
Die Direktion behält sich das Recht vor, die Ausstattung abzubauen, die nicht den Angaben entspricht oder in jedem Fall nach eigenem Ermessen als ungeeignet erachtet wird. Das Spannen von Seilen und Drähten zwischen den Bäumen ist nicht gestattet.

In der Nacht- und Nachmittagsruhe (13.00 – 16.00 Uhr / 12.00 – 8.00 Uhr) ist Stillschweigen einzuhalten.
Die Nutzung des Fernsehers ist nur bei geringer Lautstärke gestattet.
Bei besonderen Anlässen behält sich die Direktion das Recht vor, die Ruhezeiten durch Mitteilung an die Kunden zu ändern.
Um einen ruhigen Aufenthalt zu gewährleisten, ist die Direktion berechtigt, Personen auszuweisen, die sich nicht an die Bestimmungen der Verordnung halten.

a) Reservierungen – Die Annahme der Reservierung nach Zahlung der Anzahlung gilt als abgeschlossen, wenn sie von der Organisation selbst bestätigt wird.
b) Zahlungen (Vorschüsse und Restbeträge) – Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine Anzahlung über den von der Buchungsstelle angegebenen Betrag zu leisten. Der Restbetrag des Aufenthalts muss bei der Ankunft bezahlt werden, es sei denn, bei der Buchung wurden andere Termine vereinbart. Bei Reservierungen, die 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der gesamte Betrag im Voraus zu bezahlen.
Kaution – Bei der Ankunft müssen die Kunden, die über eine Unterkunft verfügen, die der Direktion gehört,
Für etwaige Schäden ist eine Kaution in Höhe von Euro 50,00 zu hinterlegen; Die Kaution wird bei der Abreise zurückerstattet, vorbehaltlich der Überprüfung der oben genannten Mittel.
Anzahlung bei Buchung
A – Die Stornierung führt zur Rückerstattung des als Anzahlung gezahlten Betrags, jedoch nur, wenn dies vor 17.00 Uhr am 29. Tag vor dem Tag der Ankunft in der Einrichtung erfolgt. Nach diesem Datum wird die Anzahlung nicht mehr zurückerstattet.
B – Erfolgt die Stornierung nicht vor 17.00 Uhr am 6. Tag vor Anreise, hat der Campingplatz Anspruch auf Zahlung von 70 % des gesamten für den Aufenthalt vereinbarten Betrags, unbeschadet eines höheren Schadensersatzes.
C – Die Zahlung des gesamten für den Aufenthalt vereinbarten Preises ist auch dann fällig, wenn der Kunde die Anreise verschiebt oder die Abreise vorzieht.
D – Die Reservierung ist persönlich und kann vom Kunden aus keinem Titel oder Grund auf Dritte übertragen werden.

Kostenloser Besuch bis zu 1 Stunde, sofern genehmigt.
Für Besuche von längerer Dauer wird ein Betrag von 5,00 Euro berechnet, siehe Hinweis in der Preistabelle

10 % Ermäßigung auf die Preise der Badeanstalt für Camper mit Ausnahme der ersten und zweiten Reihe, für die weiterhin der volle Preis gilt.