Melden Sie sich bitte zu den angegebenen Zeiten an der Campingplatzrezeption, um die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten zu An-und Abreise der Gäste zu erledigen.
Die Unterschrift unter die vollständige Fassung der vorliegenden Vorschriften ist verpflichtend.
Wer bei einer Kontrolle keine ordnungsgemäße Anmeldung vorweisen kann, begeht damit eine strafbare Handlung, die gesetzlich geahndet wird.
Auch eventuelle Tagesgäste (die nicht übernachten) sind verpflichtet, die Eintrittsgenehmigung am Eingang einzuholen.
Die Auswahl des Stellplatzes und die anschließende Aufstellung der vom Gast mitgeführten Unterkunft (Zelt, Wohnwagen, Camper) muss gemeinsam mit dem Personal des Campingplatzes erfolgen.
Der Anschluss an den Verteilerkasten der Stromversorgung wird ausschließlich vom Personal des Campingplatzes durchgeführt. Den Gästen ist es untersagt, die Verteilerkästen selbst zu öffnen.
Für jeden Platz ist nur ein einziger Anschluss vorgesehen.
Wohnwagen und Camper müssen sich in einem Zustand befinden, in dem es mühelos möglich ist, diese bei Bedarf ohne Schwierigkeiten zu rangieren (die Reifen müssen korrekt aufgezogen und aufgepumpt sein, die Deichsel und der Zughaken müssen in Ordnung sein und die Bremsen müssen funktionieren)
Bei der Abreise vom Campingplatz muss der Platz sauber und ordentlich zurückgelassen werden.
Die Trennung vom Verteilerkasten der Stromversorgung muss durch das Personal des Campingplatzes erfolgen. Der Gast ist gehalten, das Personal rechtzeitig zu verständigen.
Die mitgeführte Campingausrüstung, mit der die Gäste den Stellplatz belegen möchten, muss allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Insbesondere müssen Wohnwagen und Camper den Regeln der Straßenverkehrsordnung (sie müssen geprüft, zugelassen und versichert sein) und den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen.
Zelte und Abdeckungen müssen aus nicht entflammbarem Material sein und eine entsprechende Bescheinigung darüber muss vorliegen.
Die Elektrokabel für den Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes müssen vom Typus H07, schnittsicher, sein. Mindestquerschnitt 3×2,5mm, und ausgestattet mit ordnungsgemäßen Industriesteckdosen IEC.
Wir erwarten von unseren Gästen den größtmöglichen Schutz und Respekt der umgebenden Natur, sowohl auf dem Campingplatz, als auch im Pinienwald und am Strand.
Es ist untersagt, Nägel oder Pflöcke in Bäume zu schlagen oder diese in anderer Form zu beschädigen.
Es ist untersagt, Eisendraht zu benutzen, um damit Strukturen zu befestigen.
Es darf kein umweltgefährdendes Material in den Sand geschüttet werden.
Es dürfen keine Pflanzen aus dem Unterholz und aus der Düne entfernt werden.
Es ist verboten, die Mauern oder andere Stützvorrichtungen sowie die Campingplatzeinzäunung zu beschädigen.
Es ist verboten, Feuer zu entzünden.
Die Gäste des Campingplatzes sind gehalten, ihre eigenen Abfälle außerhalb des Campingplatzes in die dort vorhandenen entsprechenden Container zu bringen.
Die Papierkörbe innerhalb des Campingplatzes dürfen nicht für Hausabfälle verwendet werden.
Sonderabfall oder Gasflaschen müssen den Lieferanten oder den für diese Abfälle zuständigen Personen von den Gästen zurückgegeben werden.
Ihre Hunde sind uns auf dem Campingplatz willkommen, soweit sie für andere Gäste nicht zur Belastung werden.
Hundebesitzer werden daher gebeten, die folgenden Regeln, deren Kenntnisnahme auch bei der Ankunft unterschrieben werden muss, einzuhalten:
– Für die Tiere wird täglich ein Entgelt entrichtet, der in der Preisliste aufgeführt ist.
– Tiere werden nur für den jeweiligen Stellplatz und in begrenzter Anzahl zugelassen; das heißt, pro Besetzung 1 Haustier. Diee Entscheidung über eventuelle Ausnahmen liegt bei der Leitung des Campingplatzes.
– Das Mitführen von Haustieren muss im Augenblick der Reservierung und der Ankunft mitgeteilt werden.
– Der Einlass von Tieren muss von der Leitung des Campingplatzes genehmigt werden.
– Es ist untersagt, Tiere in Gemeinschaftsräume mitzubringen, die da sind: Toiletten, Bäder, Duschen, Waschräume und Geschirrspülanlagen, Toiletten der Cafeteria und des Restaurants.
– Der Tierhalter muss während des Aufenthaltes der Tiere die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften mit größter Sorgfalt einhalten.
– Hunderassen oder gefährliche Tiere, bzw. Tiere, die von den Behörden als solche angesehen werden, können seitens der Leitung des Campingplatzes vom Platz entfernt werden.
– Hunde müssen über einen Identitätschip verfügen, geimpft (Impfbescheinigung) und haftpflichtversichert sein.
– Hunde müssen auf dem Campingplatz immer an der kurzen Leine gehalten werden und sich in Begleitung ihres Halters befinden.
– Die Besitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln. Die Hunde müssen, um ihre Notdurft zu verrichten, vom Besitzer nach außerhalb des Campingplatzes begleitet werden.
– Eventuelle Schäden Dritten gegenüber und/oder an Einrichtungen des Campingplatzes, die seitens des mitgeführten Tieres angerichtet werden, sind vollständig vom Tierhalter zu verantworten.
– Die Tierhalter müssen sicherstellen, dass die mitgeführten Tiere die anderen Gäste des Campingplatzes nicht stören.
– Diejenigen, die gegen diese Regelung verstoßen, sind gehalten, den Campingplatz unverzüglich zu räumen.
Die Gäste des Campingplatzes können ihren Stellplatz zu folgenden Bedingungen mit einer Einzäunung und Sonnensegel versehen:
Die Einzäunungen müssen leicht zu entfernen sein und dürfen höchstens 100 cm hoch sein. Diese können aus Matten in Schilfrohr bestehen und mit Stützpfählen versehen sein, wie sie für den Campingbedarf vorgesehen sind.
Die Umzäunungen dürfen bei Brandfällen oder eventuellen Notfällen keine Fluchtwege verstellen.
Die Anbringung von zusätzlichen Sonnenschutzmaßnahmen, die den Standplatz überdachen, muss unter Verwendung von feuerfesten Tüchern und mit leichten Stützvorrichtungen oder röhrenförmigen Strukturen und in Abmessungen erfolgen, die für den Campingbedarf vorgesehen sind.
Holzpfähle und Tragwerke für den Bau sind auf jeden Fall untersagt.
Die Campingplatzleitung behält sich die Entscheidung vor, Ausrüstungen, die den Vorschriften nicht entsprechen, abmontieren zu lassen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Es ist nicht erlaubt, Seile und Drähte zwischen den Bäumen zu ziehen.
Die Mittags- und Nachtruhe ist einzuhalten (13.00 Uhr – 16.00 Uhr / 24.00 Uhr – 8.00 Uhr).
Die Benutzung eines Fernsehers ist nur bei niedriger Tonstufe erlaubt.
Bei besonderen Gelegenheiten behält sich die Leitung des Campingplatzes vor, Änderungen bei den Ruhezeiten vorzunehmen. Dies wird den Gästen rechtzeitig mitgeteilt.
Um einen ungestörten Aufenthalt zu gewährleisten, hat die Campingplatzleitung das Recht, diejenigen Gäste des Platzes zu verweisen, die die Regeln nicht beachten.
a) Reservierung – Die Bestätigung der Reservierung nach geleisteter Anzahlung gilt als erfolgt, sobald der Campingplatzbetreiber dies bestätigt.
b) Bezahlung (Anzahlung und Restzahlung) – Bei der Reservierung muss eine Anzahlung geleistet werden in Höhe der Summe, die vom Reservierungsbüro mitgeteilt wird. Die Restzahlung muss bei Ankunft geleistet werden, es sei denn, dass dies bei der Reservierung anders vereinbart worden wäre. Für Reservierungen, die 30 Tage vor Beginn des Aufenthaltes erfolgen, muss der gesamte Betrag vorher entrichtet werden.
Kaution – Die Gäste, die Campingausrüstungen der Campingplatzverwaltung in Anspruch nehmen, müssen bei ihrer Ankunft eine Kaution von Euro 50,00 für eventuelle Schäden hinterlegen; die Kaution wird bei der Abreise nach erfolgter Prüfung auf Schäden zurückerstattet.
c) Wenn ein Mitglied einer Gruppe von Gästen absagt, hat es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
d) Wenn ein Mitglied einer Gruppe verspätet anreist oder früher abreist hat es keinen Anspruch auf Erstattung des Anteils der jeweiligen nicht in Anspruch genommenen Tage.
Der Besuch bis zu einer Stunde, nach vorheriger Genehmigung, ist kostenlos.
Für Besuche längerer Dauer wird eine Summe von 5,00 Euro, wie aus der Preisliste hervorgeht, in Rechnung gestellt.
Für die Gäste des Campingplatzes gilt eine Vergünstigung von 10% auf die Preise der Badeanstalt. Ausgenommen sind die erste und zweite Reihe, für die der volle Preis erhoben wird.
Unterschrift zum Einverständnis mit der Regelung und mit den Gebührenlisten in allen Teilen.